Laut der Kirchlichen Archivordnung der katholische Kirche beträgt die Schutzfrist in der Regel 40 Jahre. (1) Bei Akten ökumenischer Arbeitskreise sollten die Schutzfristen der evangelischen Kirche ebenfalls bedacht werden. Da diese anders als die katholische Kirche keine in ganz Deutschland gültige Archivordnung hat, gilt es jeweils für die entsprechende Landeskirche nachzuschauen.
(1) Zu den Ausnahmen siehe Beitrag “Können Akten ohne Einschränkung sofort eingesehen werden?”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Archiv des Jugendhauses Düsseldorf (31. August 2015). Schutzfristen und Ökumene. Forum Archive KOD. Abgerufen am 17. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/ckr9