Was einmal im Archiv ist, bleibt auch dort. Wer es also ein bestimmtes Dokument sehen möchte, muss das Archiv aufsuchen, das dieses hütet. Es gibt aber immer wieder gute Gründe mit dieser Regel zu brechen. So hatte nun der polnische Generalkonsul das Versöhnungsschreiben der polnische Bischöfe an die deutschen Bischöfe vor einigen Wochen per Diplomatenpost nach Warschau transportieren lassen, damit es im Sejm ausgestellt werden konnte. Mittlerweile ist die Archivalie wieder sicher an ihrem Aufbewahrungsort, dem Historischen Archiv des Erzbistums Köln. Da das Archiv immer wieder Ausstellungsanfragen erreichen, wird nun ein Faksimile des 50 Jahre alten Dokumentes erstellt.
vgl. Pressemitteilung des Erzbistums Köln 4. August 2015
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Archiv des Jugendhauses Düsseldorf (17. August 2015). Ausnahmen bestätigen die Regel. Forum Archive KOD. Abgerufen am 2. November 2024 von https://doi.org/10.58079/ckrf