Schutzfristen und Ökumene
Laut der Kirchlichen Archivordnung der katholische Kirche beträgt die Schutzfrist in der Regel 40 Jahre. (1) Bei Akten ökumenischer Arbeitskreise sollten die Schutzfristen der evangelischen Kirche ebenfalls bedacht werden. Da diese anders als die katholische Kirche keine in ganz Deutschland gültige Archivordnung hat, gilt es jeweils für die entsprechende Landeskirche nachzuschauen. (1) Zu den Ausnahmen …