
Nachdem 2018 das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) in Kraft getreten ist, blieb die Durchführungsverordnung (DVO) zunächst gültig. Die Übergangsfrist läuft am 30. Juni 2019 aus. Inzwischen wurde die Neufassung der KDG-DVO von der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) beschlossen und soll bis 1. März 2019 in allen Bistümer in Kraft gesetzt werden. Mehr dazu auf der Website des Katholischen Datenschutzzentrums Dortmund.
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Archiv des Jugendhauses Düsseldorf (11. Februar 2019). Datenschutz: KDG-DVO. Forum Archive KOD. Abgerufen am 17. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/ckvw