Dem Unterschied zwischen beiden geht Jessica Scheiper mit Blick auf die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche nach. Lesenswerter Artikel auf feinschwarz.net.
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Forum für Archive katholischer Organisationen Deutschlands
Dem Unterschied zwischen beiden geht Jessica Scheiper mit Blick auf die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche nach. Lesenswerter Artikel auf feinschwarz.net.
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Was muss, was kann wie lange aufbewahrt werden? Die Antwort fällt nicht immer leicht. Auf der Website “Datenschutz in der katholischen Kirche” sind einige Antworten zu finden, u.a. zu Personalakten und Sozialdaten.
Unter dem Titel Aufbewahren oder Löschen? Zum Umgang mit „abgelaufenen“ Daten hat das Katholische Datenschutzzentrum in Dortmund einen Beitrag veröffentlicht, der sich ausführlich mit dem Umgang personenbezogener Daten befasst. Es lohnt, den Artikel bis zum Ende zu lesen, denn dort gibt es auch einen Absatz Langzeitgedächtnis Archiv.
Nun wurde der Beschluss der Konferenz der Diözesanbauftragten der Katholischen Kirche Deutschland vom 4. April 2019 zum Umgang mit Bildern von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht. Demnach ist jetzt eine pauschale Einwilligung der Sorgenberechtigten ausreichend.
Details siehe Beschluss zum Umgang mit Fotos von Kindern und Jugendlichen
Fragen rund um das Katholische Datenschutzgesetz (KDG) beantwortet eine Broschüre, die nun von der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj), dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und dem Jugendhaus Düsseldorf herausgegeben wurde. Auch wenn sie für Mitarbeiter*innen in der Jugendverbandsarbeit geschrieben wurde, so ist sie sicher auch für andere Gruppen und Arbeitsbereiche interessant und hilfreich. Das Heft kann hier heruntergeladen werden.
Nachdem 2018 das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) in Kraft getreten ist, blieb die Durchführungsverordnung (DVO) zunächst gültig. Die Übergangsfrist läuft am 30. Juni 2019 aus. Inzwischen wurde die Neufassung der KDG-DVO von der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) beschlossen und soll bis 1. März 2019 in allen Bistümer in Kraft gesetzt werden. Mehr dazu auf der Website des Katholischen Datenschutzzentrums Dortmund.
Aufgrund des Datenschutzes dürfen Mitarbeitende mancher kirchlicher Institutionen Doodle zur Terminfindung nicht mehr nutzen. Das Erzbistum Köln hat nun eine KDG-konforme Alternative empfohlen: ECKD – Terminfinder. Er ist kostenfrei zu nutzen und bietet die Möglichkeit nach einem Termin zu suchen oder eine Umfrage zu starten. Einfach mal ausprobieren.
Ein schwieriges Thema, das auch mit dem neuen “Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte” nicht leichter geworden ist. Eine Hilfestellung gibt die Handreichung “Neue rechtliche Rahmenbedingunen für Digitalisierungsprojekte von Gedächtnisinstitutionen” des Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin (digiS).
Nun hat die Deutsche Bischofskonferenz die Kirchlichen Datenschutz-Richter ernannt und die Namen sowie weitere Informationen auf ihrer Website veröffentlicht. Die neuen Gerichte, die es weltweit nur in der deutschen katholischen Kirche gibt, entscheiden künftig über Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des kirchlichen Datenschutzrechts.
Das Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin (digiS) hat die Handreichung “Neue rechtliche Rahmenbedingungen für Digitalisierungsprojekte von Gedächtnisinstitutionen” überarbeitet. Die Handreichung kann hier heruntergeladen werden.
Derzeit wird in den katholischen Bistümern das neue Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) in Kraft gesetzt. Auf der Website “Datenschutz in der katholischen Kirche” sind dazu mehrere Praxishilfen erschienen, die den Gesetztetxt verstehen helfen.
Fotos einer Besuchergruppe oder Benutzer im Lesesaal – auch Archive möchten gelegentlich Fotos von Personen für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen. Dazu bedarf es selbstverständlich einer Einverständniserklärung der Fotografierten. Dazu kann man das Formular “Zustimmungserklärung für die Veröffentlichung von Fotos” nutzen, das pfarrbriefservice.de online gestellt hat.
Das Portal zum Kulturgutschutz ist überarbeitet worden. Es bietet nun Informationen zu den entsprechenden Gesetzen in 60 Staaten.
Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) ruft seine Mitglieder und andere Iinteressierte dazu auf, sich an der Diskussion zum geplanten EU-Verhaltenskodex für Archiv-Verwaltungen zu beteiligen. Mehr finden Sie auf der Seite des VdA.
Der Codex Iuris Cononici (CIC), der auch Regelungen für das kirchliche Archivwesen[1] beinhaltet, wird am 29. Juni 100 Jahre alt. Über die Entstehungsgeschichte und Bedeutung des CIC wurde nun in der Zeitschrift “Stimmen der Zeit” ein Beitrag von Sabine Demel veröffentlicht.[2] Er bietet kurz und knapp einen Einstieg in das Thema für diejenigen, die sich bislang noch nicht mit diesem Teil der Kirchen(rechts)geschichte befasst haben.
[1] siehe Arbeitshilfe der Deutschen Bischfoskonferenz Nr. 142
[2] Sabine Demel, Die Idee eines universalen und unabänderlichen Rechts, in: Stimmen der Zeit 6/2017, S. 395-405.