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Katholisches Datenschutzgesetz (KDG)

Fragen rund um das Katholische Datenschutzgesetz (KDG) beantwortet eine Broschüre, die nun von der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj), dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und dem Jugendhaus Düsseldorf herausgegeben wurde. Auch wenn sie für Mitarbeiter*innen in der Jugendverbandsarbeit geschrieben wurde, so ist sie sicher auch für andere Gruppen und Arbeitsbereiche interessant und hilfreich. Das Heft kann hier heruntergeladen werden.

Datenschutz: KDG-DVO

Nachdem 2018 das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) in Kraft getreten ist, blieb die Durchführungsverordnung (DVO) zunächst gültig. Die Übergangsfrist läuft am 30. Juni 2019 aus. Inzwischen wurde die Neufassung der KDG-DVO von der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) beschlossen und soll bis 1. März 2019 in allen Bistümer in Kraft gesetzt werden. Mehr dazu auf der Website des Katholischen Datenschutzzentrums Dortmund.

KDG und Terminsuche

Aufgrund des Datenschutzes dürfen Mitarbeitende mancher kirchlicher Institutionen Doodle zur Terminfindung nicht mehr nutzen. Das Erzbistum Köln hat nun eine KDG-konforme Alternative empfohlen: ECKD – Terminfinder. Er ist kostenfrei zu nutzen und bietet die Möglichkeit nach einem Termin zu suchen oder eine Umfrage zu starten. Einfach mal ausprobieren.

Kirchlicher Datenschutz

Nun hat die Deutsche Bischofskonferenz die Kirchlichen Datenschutz-Richter ernannt und die Namen sowie weitere Informationen auf ihrer Website veröffentlicht. Die neuen Gerichte, die es weltweit nur in der deutschen katholischen Kirche gibt, entscheiden künftig über Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des kirchlichen Datenschutzrechts.

Digitalisierung und Recht

Das Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin (digiS) hat die Handreichung “Neue rechtliche Rahmenbedingungen für Digitalisierungsprojekte von Gedächtnisinstitutionen” überarbeitet. Die Handreichung kann hier heruntergeladen werden.

CIC wird 100

Der Codex Iuris Cononici (CIC), der auch Regelungen für das kirchliche Archivwesen[1] beinhaltet, wird am 29. Juni 100 Jahre alt. Über die Entstehungsgeschichte und Bedeutung des CIC wurde nun in der Zeitschrift “Stimmen der Zeit” ein Beitrag von Sabine Demel veröffentlicht.[2] Er bietet kurz und knapp einen Einstieg in das Thema für diejenigen, die sich bislang noch nicht mit diesem Teil der Kirchen(rechts)geschichte befasst haben.

[1] siehe Arbeitshilfe der Deutschen Bischfoskonferenz Nr. 142
[2] Sabine Demel, Die Idee eines universalen und unabänderlichen Rechts, in: Stimmen der Zeit 6/2017, S. 395-405.