Auch wenn es die Aufgabe von Archiven ist, Akten zugänglich zu machen, so gilt es dennoch dabei einige Regeln zu beachten. Archivgut unterliegt bestimmten Schutzfristen, die früher Sperrfristen genannt wurden. Sie sind in der die Kirchlichen Archivordnung (KAO) Paragraph 9 und 10 geregelt. Darüber hinaus gelten selbsterständlich die Datenschutzbestimmungen. „Können Akten ohne Einschränkungen sofort eingesehen werden?“ weiterlesen
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Für das kirchliche Archivwesen in Deutschland gilt neben dem CIC die Kirchliche Archivordnung (KAO). Informationen dazu gibt eine Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz Nr. 142. Diese wird derzeit überarbeitet, da in der ersten Jahreshälfte in den deutschen Bistümern eine Neufassung der KAO in Kraft gesetzt wurde. Die jetzt gültige Fassung ist in den Amtblättern der Diözesen nachzulesen (beispielsweise Erzbistum Köln). Dennoch lohnt ein Blick in die Arbeitshilfe, da hier auch Grundlegendes formuliert ist.